Anzahl der Feuerlöscher und Brandschutzmaßnahmen

Unsere Übersicht zeigt Ihnen die benötigte Anzahl an Feuerlöschern in Bezug auf die Betriebsgröße und die Löschmitteleinheiten. Für einen wirksamen Brandschutz sollten Sie darüber hinaus auch folgende Punkte beachten:

  • Achten Sie auf ein vertretbares Gerätegewicht. Ein 12 kg-Löscher mag viele Löscheinheiten haben, ist aber im Ernstfall selbst für kräftige Mitarbeiter umständlich zu handhaben. Zwei kleinere Löscher bieten hier einen Mehrwert an Sicherheit.
  • Typengleichheit: Verwenden Sie entweder Dauerdruck- oder Aufladelöscher, um unnötige Verwirrung bei der Anwendung zu vermeiden.
  • Löschmittel: Ermitteln Sie vor dem Kauf, welches Löschmittel in ihrem Arbeitsbereich zu Einsatz kommen soll. Wählen Sie die bestmögliche Variante für eine reibungslose Brandbekämpfung.
  • Für die Grundausstattung sind nur Feuerlöscher mit mindestens sechs LE zulässig.

Grundanforderungen für die Bereitstellung von Feuerlöschern in Betrieben

In mehrgeschossigen Gebäuden muss pro Geschoß mindestens ein Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar aufgestellt sein. Hierbei gilt: die ideale Anbauhöhe beträgt zwischen 0,80 und 1,20 m und die Entfernung von jeder Stelle im Raum beträgt nicht mehr als 20 m. Ist ein Feuerlöscher schlecht sichtbar, muss der Weg zum nächstgelegenen Löscher mit dem Brandschutzzeichen F005 ‚Feuerlöscher und Richtungspfeil‘ gekennzeichnet werden. In langgestreckten Räumen oder Korridoren gilt zusätzlich, dass Brandschutzzeichen in Laufrichtung durch den Einsatz von Fahnen und Winkelschildern erkennbar sein müssen. Stehen Feuerlöscher im Außenbereich (z. B. auf Höfen oder an Tankstellen) müssen Sie vor Schmutz, Beschädigung und Witterungseinflüssen durch eine Haube oder einen Schrank geschützt werden.

Zusätzlich zur Aufstellung von Feuerlöschern müssen die Fluchtwege ausgeschildert und Brandmelder als Frühwarnsystem installiert sein. Sofern es keine Notbeleuchtung gibt, müssen zudem langnachleuchtende Schilder verwendet werden.

Achten Sie auf eine einheitliche Beschilderung. Länger bestehende Betriebe sind oft nach der alten Norm BGV A8 eingerichtet, in neuen Betrieben findet man Schilder der aktuell gültigen Norm EN ISO 7010. Eine Vermischung der Normen ist unzulässig. Wenn Sie Ihren Betrieb ausbauen oder modernisieren, stellen Sie entweder komplett auf die neue Norm um oder führen die Beschilderung nach der alten Norm fort.