Brandschutzhelfer

Eine ausreichende Zahl an Feuerlöschern mit geeigneten Löschmitteln bildet die Grundlage für den betrieblichen Brandschutz. Allerdings ist jeder Löscher nur so gut, wie die Hand, die ihn führt. Deshalb ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer zu schulen. Zur Unterweisung zählen neben dem korrekten Umgang mit Feuerlöschern Grundlagen über den vorbeugenden Brandschutz und Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation. Dies Maßnahmen dienen dazu, Gefahren durch Brände rechtzeitig zu erkennen und sich im Brandfall entsprechend zu verhalten. In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr, großer Betriebsfläche oder Mitarbeitern mit eingeschränkter Mobilität müssen entsprechend mehr Brandschutzhelfer geschult werden.