Unterweisung

Bei Neuanstellungen oder Veränderungen am Arbeitsplatz müssen die Mitarbeiter über mögliche Gefahren und Gegenmaßnahmen aufgeklärt werden. Hierzu zählen das Verhalten im Gefahrenfall, zum Beispiel bei Entstehungsbränden oder Explosionen. Die Unterweisung sollte mindestens einmal pro Jahr stattfinden.